Die Idee der Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke ist einfach: In der Regel gehen 8 bis 15, mindestens aber fünf Unternehmen gemeinsam mit Experten und Expertinnen in einen gezielten Austausch zur Steigerung der Energieeffizienz und Reduzierung der Treibhausgasemissionen – und erhalten so praxistaugliche Maßnahmen, um den eigenen Betrieb voranzubringen.
1. Netzwerkgründung
Im ersten Schritt muss ein Netzwerkträger ein Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerk initiieren und die Teilnehmenden akquirieren. Dieser Prozess kann bspw. durch Kommunen, kommunale Energieversorgungsunternehmen und sonstige Energieunternehmen, Verbände, Organisationen oder Kammern der Wirtschaft, Energieberatende oder Energieagenturen übernommen werden.
Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke können branchenübergreifend oder branchenintern, regional oder überregional gebildet werden. Größe, Wirtschaftszweig oder Organisationsform der einzelnen Teilnehmer spielen keine Rolle für den Erfolg des Netzwerks. Es ist auch möglich, einzelne Standorte oder Betriebsstätten in einem unternehmensinternen Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerk zusammenzufassen.
- Laufzeit und Moderation: In der Gründungsphase vereinbaren die Teilnehmenden die Dauer des Erfahrungsaustauschs. Diese sollte zwei bis drei Jahren betragen. Aufgrund der guten Erfahrungen in der „1. Runde“ verlängern viele Netzwerke auch ihre Zusammenarbeit. Sie setzen sich dann ein neues gemeinsames Netzwerkziel und melden sich erneut bei der Initiative an.
- Fachkundige Unterstützung erhält das Netzwerk während der gesamten Laufzeit durch einen Moderator, den die Netzwerkteilnehmer mitauswählen. Die Moderation kann durch einen Netzwerkträger, einen Vertreter eines teilnehmenden Unternehmens oder eine beauftragte dritte Person erfolgen.
Weiterführende Arbeitshilfen:
- Variante 1: Gründungsvereinbarung für gemeinsames Treffen mit allen Teilnehmenden (Stand 1/2022)
- Variante 2: Gründungsvereinbarung durch Beitrittserklärungen der einzelnen Unternehmen gegenüber dem Netzwerkträger (Stand 1/2022)
Anforderungen an Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke
Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke müssen verschiedene Anforderungen erfüllen, damit sie sich bei der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke anmelden und ihre Angebote nutzen können. Die Vereinbarung über die Einführung von Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerken sowie der Praxis-Leitfaden bieten einen einfachen Überblick.
Empfehlungen für kleinere Unternehmen
In der Vereinbarung über die Einführung von Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerken wurden „abgestufte Mindestanforderungen“ für KMU bzw. kleinere Unternehmen angekündigt. Inzwischen hat die Netzwerkinitiative entschieden, dass die in der Vereinbarung und im Leitfaden formulierten Anforderungen bereits so flexibel formuliert wurden, dass keine gesonderten Anforderungen erforderlich sind. Um die Netzwerkarbeit kleinerer Unternehmen zu unterstützen, wurden die Empfehlungen für Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke für kleinere Unternehmen (Stand 11/2016) entwickelt.
Die Gründung ist dann abgeschlossen, wenn das Netzwerk mit den benötigten Daten bei der Initiative angemeldet wurde. Das Netzwerk hat dann das Recht, das Logo der Initiative im Rahmen der Nutzungsbedingungen zu verwenden. Außerdem erhalten die beteiligten Unternehmen eine Teilnahmebestätigung.
2. Netzwerktätigkeit
Zu Beginn der Netzwerktätigkeit führen die teilnehmenden Unternehmen mithilfe einer qualifizierten, internen oder externen Energieberatung eine Bestandsaufnahme ihrer jeweiligen Einsparpotenziale durch. Diese kann auch auf bestehende Systeme nach DIN EN 16247-1, EMAS-Verordnung bzw. DIN EN ISO 50001 oder SpaEfV aufbauen. Detaillierte Informationen zur Energieberatung finden Sie im Praxis-Leitfaden der Initiative auf S. 13ff und S. 23f.
Weiterführende Informationen bieten auch die Arbeitshilfen:
- Arbeitshilfe zu Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke als ideale Ergänzung zu Energiemanagement-Systemen (Stand 9/2019)
- Bestimmung der Maßnahmen und Zielsetzung: Auf Basis der Potenzialanalyse ermitteln die Teilnehmenden sinnvolle Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und wählen aus, welche sie im Rahmen der Netzwerkarbeit umsetzen möchten. Das Spektrum reicht von energieeffizienten Beleuchtungskonzepten bis hin zur Nutzung von Regenwasserspeichern für Kühlenergie. Aus den gewählten Energieeffizienzmaßnahmen resultieren die unternehmensbezogenen, unverbindlichen Einsparziele (in Kilowattstunden und CO2) sowie ein Einsparziel für das Netzwerk insgesamt.
- Moderierter Austausch: Während der gesamten Laufzeit des Netzwerks finden regelmäßige, moderierte Netzwerktreffen statt. Diese Treffen dienen dem Austausch über organisatorische und technische Fortschritte sowie regulatorische Rahmenbedingungen. Außerdem bieten sie die Möglichkeit, Experten und Expertinnen einzuladen. Die Treffen können mit gegenseitigen Betriebsbesichtigungen verbunden werden.
3. Netzwerkwirkung
- Das Monitoring der Initiative erfasst die Summe der innerhalb des Netzwerks umgesetzten Maßnahmen und der dadurch erzielten Energieeinsparungen am Ende der Laufzeit – und evaluiert sie stichprobenartig.
- Detaillierte Informationen zum Monitoring finden Sie im Praxis-Leitfaden der Initiative auf S. 15ff und S. 40ff sowie auf Einsparziel und Monitoring.
- Die Netzwerkarbeit endet nach der vereinbarten Laufzeit. Die Teilnehmenden können sich über eine Fortsetzung der Netzwerktätigkeit mit einer neuen Laufzeit und einem neuen Einsparziel verständigen und sich dann bei der Initiative für eine „2. Runde“ anmelden. Nach den bisherigen Erfahrungen nutzen viele Netzwerke diese Möglichkeit.
Detailliertere Informationen gibt die Arbeitshilfe zum Abschluss von Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerken und Start in eine 2. Runde (Stand 1/2022) und der Praxis-Leitfaden.
Haben Sie Fragen?
Haben Sie Fragen zu den Netzwerkphasen und zu einzelnen Schritten? Antworten auf die häufigsten Fragen finden Sie in der Rubrik FAQ.
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