27.04.2021
Die BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung ermöglicht Beihilfen für Industrieunternehmen, um Nachteile durch den 2021 eingeführten nationalen Brennstoffemissionshandel im globalen Wettbewerb auszugleichen. In einigen Fällen können sich betroffene Unternehmen dabei auch die Mitgliedschaft in einem Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerk als Gegenleistung anerkennen lassen.
Das Bundeskabinett hat am 31. März 2021 die Verordnung über Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon Leakage durch den nationalen Brennstoffemissionshandel (BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung – BECV) beschlossen. Damit soll ein Ausgleich für Industrieunternehmen geschaffen werden, die dem neu eingeführten Brennstoffemissionshandel nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) unterliegen. Sie können eine finanzielle Kompensation beantragen, wenn für sie durch die CO2-Bepreisung in den Sektoren Wärme und Verkehr, die seit dem 1. Januar 2021 gilt, Nachteile im internationalen Wettbewerb entstehen. Im Gegenzug werden sie verpflichtet, unter anderem Maßnahmen zur Verringerung ihrer CO2-Emissionen umzusetzen.
Gegenleistung der Unternehmen – Chancen für Netzwerker
Um eine als Beihilfe gewertete Kompensation zu den zusätzlichen CO2-Kosten zu erhalten, müssen Unternehmen formale Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört die Zugehörigkeit zu einem in der Verordnung aufgeführten Sektor. Zur Ermittlung des Kompensationsgrades wird dabei auch die unternehmensbezogene Emissionsintensität berücksichtigt.
Zusätzlich sind weitere Vorleistungen zu erbringen. Die Unternehmen müssen ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 betreiben. Unternehmen, die in drei Kalenderjahren vor dem Abrechnungsjahr einen fossilen Energieverbrauch von weniger als 10 GWh pro Jahr hatten, können entweder ein nicht zertifiziertes Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50005 betreiben oder sich einem Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerk der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke anschließen. Damit hebt die Carbon-Leackage Verordnung die Bedeutung der Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke hervor und trägt auch zur Gründung neuer Netzwerke bei.
Wichtige Informationen für die Gründung eines Netzwerks erhalten Sie im Menüpunkt Über die Initiative oder auch in unseren Informationsmaterialien. Häufig gestellte Fragen beantworten wir Ihnen in den FAQ. In unserer interaktiven Netzwerkarte finden Sie bereits gegründete Netzwerke, die noch Teilnehmer suchen.