29.08.2024
Unternehmensnetzwerke als empfehlenswerter Ansatz für EU-Mitgliedsstaaten
Die Europäische Kommission hat Guidance Notes zur Auslegung von Artikel 11 der Energieeffizienz-Richtlinie (EED) veröffentlicht. In Zusammenhang mit der verpflichtenden Einführung von Energiemanagementsystemen und Energieaudits sind Unternehmensnetzwerke ein erfolgreiches Konzept zur Steigerung der Energieeffizienz.
Die EED-Richtlinie der europäischen Kommission legt Verpflichtung zur Erreichung der EU-weiten Energieeffizienzziele fest. Mit der jüngsten Überarbeitung, die im Oktober 2023 in Kraft getreten ist, wurde der Grundsatz „Efficiency first“ als Basis der europäischen Energiepolitik verbindlich. Energieeffizienz muss demnach bei allen relevanten politischen und Investitionsentscheidungen berücksichtigt werden.
Artikel 11 der EED-Richtlinie legt die Einführung von Energiemanagementsystemen und Energieaudits in Unternehmen fest: Unternehmen mit einem durchschnittlichen jährlichen Energieverbrauch von mehr als 85 TJ in den vorangegangenen drei Jahren müssen demnach ein Energiemanagementsystem einführen. Die Verpflichtung zur Durchführung von Energieaudits gilt für Unternehmen ab einem durchschnittlichen Jahresenergieverbrauch von mehr als 10 TJ in den vorangegangenen drei Jahren.
Am 24. Juli 2024 hat die EU-Kommission Guidance Notes veröffentlicht, die Leitlinien für die Auslegung von Artikel 11 festlegen. Auch das Instrument der Energieeffizienz-Netzwerke wird hier in Absatz 8. 4 als bewährtes Konzept genannt, um Energieeffizienzmaßnahmen in Unternehmen umzusetzen. Der Netzwerkansatz hilft den Teilnehmenden unter anderem, durch die strukturierte Vorgehensweise und die Datenerhebung im Rahmen eines Energieaudits Investitionen in ihrem Unternehmen zu rechtfertigen. So kann die Umsetzungsrate von Energieeffizienzmaßnahmen erhöht werden.
Die Guidelines zur Umsetzung von Artikel 11 der EED-Richtlinie können Sie hier nachlesen.
Bildnachweis: Santiago_Urquijo