Häufige Fragen und Antworten zu Netzwerken

Die im Dezember 2014 gestartete Initiative Energieeffizienz-Netzwerke wird von Januar 2021 bis Dezember 2025 als Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke, nachfolgend nur Initiative benannt, fortgesetzt. Bei der Initiative können sich alle Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke, nachfolgend nur Netzwerke benannt, anmelden, die die Kriterien der Initiative erfüllen. Aber um welche Kriterien geht es genau? Wie erfolgt die Berechnung des Netzwerkziels? Und wie läuft das begleitende Monitoring zur Netzwerkinitiative ab? Auf dieser Seite finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Initiative. Die FAQ sind nach Themen geordnet. Sollten Sie keine passenden Informationen zu Ihrem Anliegen finden, können Sie auch eine Anfrage per E-Mail an die Geschäftsstelle senden.

 

Initiative im Allgemeinen

 

Welche Änderungen wurden für die zweite Phase der Initiative etabliert?

Die Grundlagen der Initiative und der Netzwerke ändern sich grundsätzlich nicht. Neu ist ab 2021 die thematische Erweiterung der Netzwerke um Klimaschutz und Nachhaltigkeit (daher der neue Name „Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke”) und zwar können die Netzwerke, zusätzlich zum Energieeinsparziel in MWh/a Endenergie, auch ein  -Einsparziel in t CO2-Äquivalenten/a melden. Der Fokus der Netzwerke liegt weiterhin zumeist auf Energieeffizienz. Die Netzwerke der ersten Phase bleiben Teil der Initiative. Hier die wichtigsten Änderungen:

Wird es eine dritte Phase der Initiative ab 2026 geben?

Der Rahmen der bundesweiten Initiative ist zunächst bis Ende 2025 offiziell vereinbart. Derzeit wird über die künftige Entwicklung und die potenziellen inhaltlichen Schwerpunkte der Initiative nach 2025 diskutiert. Gewisse Strukturen sind jedoch auch nach 2025 bereits gesetzt, beispielsweise läuft das Monitoring für alle registrierten und abgeschlossenen Netzwerke in jedem Fall weiter. Anderes wird in den nächsten Monaten gemeinsam mit den Trägerverbänden und -organisationen der Initiative sowie dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) diskutiert. Ziel ist es, eine weitere Phase der Initiative bis zum Jahr 2030 zu beschließen.

Anmeldung und Gründung von Netzwerken

 

Wie läuft die Anmeldung eines Netzwerks ab?

Die Anmeldung eines Netzwerks können Sie ganz einfach über die Webseite der Initiative vornehmen. Im Online-Anmeldeformular werden alle relevanten Informationen für die Netzwerkgründung abgefragt, hierzu gehören u. a. der Netzwerkname und die Angaben zu den Netzwerkträgern, Netzwerkmoderierenden und den Netzwerkteilnehmenden. Die Anmeldung ist kostenfrei. Das Online-Anmeldeformular kann nur einmal ausgefüllt werden. Für nachträgliche Datenänderungen senden Sie bitte eine Nachricht an info@effizienznetzwerke.org.

Muss die Netzwerk-Gründungsvereinbarung an die Geschäftsstelle der Initiative übermittelt werden?

Nein, Sie müssen uns die Gründungsvereinbarung des Netzwerks nicht zusenden. Die Übermittlung der Vereinbarung ist freiwillig und nicht zwingend erforderlich. Die Gründungsvereinbarung selbst soll internen organisatorischen Zwecken des Netzwerks dienen. Beispiele für Vereinbarungen bzw. Musterverträge finden Sie hier.

Unser Netzwerk besteht aus weniger als fünf Unternehmen, kann es trotzdem schon bei der Initiative angemeldet werden?

Ein Netzwerk muss aus mindestens fünf Unternehmen bestehen, Sie können aber ein Netzwerk bereits ab drei Teilnehmenden (Unternehmen bzw. Unternehmensstandorte) als „Netzwerk in Gründung“ anmelden und später weitere Teilnehmende an die Geschäftsstelle nachmelden. Im Anmeldeformular ist das Netzwerk dann als „Netzwerk in Gründung“ zu kennzeichnen. Damit ist das Netzwerk auch für Dritte als „Netzwerk in Gründung“ in der Netzwerkkarte der Initiative sichtbar.

Haben Sie ausreichend Teilnehmende gefunden, senden Sie eine kurze Nachricht an info@effizienznetzwerke.org, um den Status Ihres Netzwerks auf „gegründetes Netzwerk“ zu ändern.

Können einem bereits laufenden Netzwerk weitere Unternehmen hinzugefügt werden?

Die Netzwerke müssen spätestens ein Jahr nach dem Beginn der Netzwerklaufzeit, das Einsparziel/ die Einsparziele an die Geschäftsstelle melden. Innerhalb dieses Jahres ist es jederzeit möglich, weitere Teilnehmende nachzumelden bzw. das Ziel/ die Ziele noch anzupassen.

Eine Nachmeldung von Unternehmen nach der erfolgten Zielmeldung ist nur in Ausnahmen möglich, zum Beispiel, wenn eine sinnvolle Mitarbeit des nachgemeldeten Unternehmens im Netzwerk hinsichtlich der Energieeinsparpotenziale ersichtlich wird. Diese Ausnahmen müssen erst durch die Geschäftsstelle geprüft werden. Dabei können Nachweise angefordert werden, z. B., dass sich das besagte Unternehmen bereits vor der Zielmeldung eingebracht hat oder eigene Maßnahmen noch einbringen und umsetzen kann, die zur Zielerreichung beitragen können. Bitte senden Sie eine Nachricht mit den Details des Netzwerks und des Unternehmens an info@effizienznetzwerke.org.

Wie können generell Änderungen an den Daten eines Netzwerks vorgenommen werden?

Aktualisierungen der allgemeinen Netzwerkdaten, wie z. B. Daten der Ansprechperson oder die Namen der beteiligten Unternehmen, sind jederzeit möglich. Für Änderungen wenden Sie sich einfach per Mail an info@effizienznetzwerke.org.

Zählen verschiedene Unternehmensstandorte als einzelne Netzwerkteilnehmende?

Ja, grundsätzlich zählt jeder Unternehmensstandort als ein Netzwerkteilnehmender.

Können Netzwerke aus Kommunen bzw. Gebietskörperschaften an der Netzwerkinitiative teilnehmen? 

Da die Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke ein Instrument für Unternehmen ist, können reine Netzwerke aus Kommunen bzw. Gebietskörperschaften leider nicht teilnehmen. Für diese Netzwerke gibt es ein Förderprogramm bei der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG).

Einzelne Kommunen dürfen an Netzwerken von Unternehmen teilnehmen. Die Endenergie- und Treibhausgaseinsparungen von kommunalen Teilnehmenden werden jedoch nicht in das Netzwerkziel einkalkuliert. Darüber hinaus werden für diese Teilnehmenden keine Teilnahmebescheinigungen, Urkunden oder Plaketten ausgestellt.

Wie werden Unternehmen im Sinne der Initiative Energieeffizienz-und Klimaschutz-Netzwerke definiert?

Unternehmen im Sinne der Initiative Energieeffizienz-und Klimaschutz-Netzwerke sind organisatorisch und wirtschaftlich verselbstständigte Eigenbetriebe und eigenbetriebsähnliche Einrichtungen.

Können Unternehmen mit Sitz im Ausland ebenfalls teilnehmen?

Internationale Netzwerke sind möglich. Voraussetzung für die Registrierung bei der Initiative ist jedoch, dass mindestens drei Unternehmen/ Unternehmensstandorte in Deutschland liegen bzw. die Energieeffizienz- und Klimaschutzmaßnahmen in Deutschland umgesetzt werden. Unternehmen/ Unternehmensstandorte im Ausland werden demnach bei den Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerken nicht anerkannt. Einsparungen bei Endenergie und Treibhausgasen von ausländischen Unternehmen oder Standorten werden nicht in das Netzwerkziel einbezogen.

Für Gebietskörperschaften oder Unternehmen bzw. Standorte im Ausland werden daher auch keine Teilnahmebescheinigungen bzw. Urkunden ausgestellt.

Wie lange dauert es, bis ein angemeldetes Netzwerk freigegeben und veröffentlicht wird?

Bevor ein Netzwerk veröffentlich wird, erfolgt ein zweistufiger Prüfprozess der Daten bis hin zur Freigabe des Netzwerks. Dieser Prozess dauert im Normalfall wenige Tage.

Im ersten Schritt überprüft der im Anmeldeformular ausgewählte Verband bzw. die ausgewählte Organisation der Initiative die Netzwerkdaten auf die Erfüllung der Mindestkriterien der Initiative. Ist diese Überprüfung erfolgreich, so erfolgen eine zweite Kontrolle durch die Geschäftsstelle der Initiative und anschließend (wahrscheinlich) die Freigabe. Nach Freigabe des Netzwerks wird dieses auf der Webseite der Initiative veröffentlicht und die Teilnahmebescheinigungen für die teilnehmenden Unternehmen/ Unternehmensstandorte werden an den Netzwerkansprechpersonen versendet.

Wird eine Identifizierungsnummer oder ähnliches vergeben?

Nein, es wird keine Identifizierungsnummer oder ähnliches vergeben. Die Netzwerke werden durch den Netzwerknamen identifiziert. Wenn ein Netzwerk eine neue Runde startet, sollte sich dieses erneut über das Online-Anmeldeformular registrieren und den Namen leicht ändern. Die Netzwerke ergänzen z. B. beim Start einer zweiten Runde den Namen mit einem „2.0“ oder schreiben „Runde 2“ nach dem Namen.

Wie kann Kontakt zu bereits bestehenden Netzwerken hergestellt werden?

Auf der interaktiven  Netzwerkkarte der Initiative werden alle Netzwerke angezeigt. Bei diesen sind die jeweiligen Kontaktdaten von Netzwerkträger und Moderierenden hinterlegt.

Gibt es eine Möglichkeit, Netzwerke zu einem bestimmten Bundesland anzeigen zu lassen?

Ja. Bei der Netzwerkkarte der Initiative kann nach mehreren Suchkriterien gefiltert werden. Zu diesen gehören die einzelnen Bundesländer und spezifische Postleitzahlen, aber z. B. auch der Status oder die Form des Netzwerks. Außerdem enthält die Netzwerkkarte Informationen bezüglich weiterer Ansprechpersonen sowie der teilnehmenden Verbände und Institutionen der Initiative.

Welche Daten der teilnehmenden Unternehmen werden veröffentlicht?

Mit Anmeldung des Netzwerks werden die angegebenen Daten der Netzwerkteilnehmenden (Name, Adresse und Branche) über die Webseite der Initiative auf der Netzwerkkarte abgebildet.

Welche Kosten entstehen mit der Teilnahme an einem Netzwerk?

Die Registrierung bzw. Teilnahme an der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke ist kostenlos.

Im Rahmen der Netzwerkarbeit können jedoch netzwerk-interne Kosten für die Teilnehmenden anfallen. Hierzu zählen beispielsweise Kosten für die Dienstleistungen des Netzwerkträgers, der Moderierenden oder technischen Beratung, Reisekosten etc. Laut einer Umfrage unter den teilnehmenden Unternehmen beziffern 65 % der Befragten die Kosten für die Netzwerkteilnahme auf unter 5.000 € jährlich.  Rund zwei Drittel der befragten Unternehmen blicken positiv auf das Kosten-Nutzen-Verhältnis in Bezug auf ihre Teilnahme an einem Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerk.

Welche Arten von Netzwerken gibt es?

Im Rahmen der Initiative wird zwischen vier Netzwerktypen unterschieden:
• Regionale Netzwerke
• Branchennetzwerke
• Konzerninterne Netzwerke
• Netzwerke von kleineren Unternehmen (bis ca. 80.000 € Energiekosten pro Jahr)

Die Teilnahme von weiteren Modellen, wie z. B. Ökoprofit- oder REGINEE-Netzwerken, ist möglich solange diese die Mindestanforderungen der Initiative erfüllen.

Für die Teilnahme dieser Netzwerke ist eine Anmeldung über die Webseite der Initiative notwendig. Weitere Anmeldungen bei anderen Institutionen sind davon unabhängig.

Welche Mindestanforderungen gibt es für Netzwerkteilnehmenden?

Die Teilnahme an einem Netzwerk im Rahmen der Initiative ist grundsätzlich für Unternehmen aller Größen und Wirtschaftszweige möglich.

Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke im Sinne der Gründungsvereinbarung der Initiative sollen in der Regel aus 8 bis 15, mindestens jedoch aus 5 Unternehmen bestehen. Bei konzerninternen Netzwerken gilt dies bezogen auf Standorte, Einheiten oder Vergleichbares entsprechend. Genauere Informationen zu diesen Anforderungen und den Rollen der Netzwerkakteure finden Sie in der  Vereinbarung der Initiative.

Kann ein Energieberater/eine Energieberaterin gleichzeitig auch Netzwerkträger oder Moderierender sein?

Ja, Akteure innerhalb eines Netzwerks können Energieberaterinnen und Energieberater mehrere Aufgaben übernehmen. Netzwerkträger oder Moderierende können sogar als Teilnehmende zählen, wenn sie auch eine Potenzialanalyse durchführen und Energieeinsparmaßnahmen umsetzen. Mehr Informationen zu den Aufgaben der einzelnen Akteure eines Netzwerks finden Sie im Praxisleitfaden.

Welche Voraussetzungen muss ein Moderierender eines Netzwerks erfüllen?

Die Rolle des Netzwerkmoderierenden kann vom Netzwerkträger, einer unternehmensinternen Person oder einem beauftragten Dritten übernommen werden, solange diese Person über die entsprechende Qualifikation verfügt und die Netzwerkteilnehmenden damit einverstanden sind. Seitens der Netzwerkinitiative gibt es keine Mindestqualifikationsanforderungen für Moderierende. In der Regel wird der/die Moderierende vom Netzwerkträger vorgeschlagen. Mehr Informationen zu den Aufgaben der Netzwerkmoderierenden finden Sie im Praxisleitfaden.

 

Netzwerkablauf und Netzwerkziel

 

Wie häufig und in welchem Format sollten sich die Teilnehmenden eines Netzwerks treffen?

Für die Anzahl und für das Format der Netzwerktreffen gibt es seitens der Netzwerkinitiative keine festen Vorgaben. Im Durchschnitt treffen sich die Teilnehmenden jedoch etwa viermal im Jahr zum Erfahrungsaustausch. Grundsätzlich werden persönliche Treffen für einen besseren Austausch und eine bessere Integration (Gruppenbildung) der Teilnehmenden empfohlen. Digitale Treffen sind jedoch möglich.

Hier ein Beispiel für eine typische Tagesordnung eines Netzwerktreffens:

Gastgeber: Netzwerkteilnehmender Fa. Musterfirma

  • 09:00 Begrüßung

                        Werkleiter/in, Fa. Musterfirma

  • 09:15 Aktuelles zu Energiepolitik, Änderungen bei Gesetzen und Richtlinien etc.

                        Frau Musterfrau, Energieberaterin

  • 09:45 Vortrag über die Erfahrung von Fa. Musterfirma mit Modernisierung von Beleuchtung

                        Energy-Manager, Fa. Musterfirma

  • 10:15 Kaffeepause
  • 10:45 Fachvortrag zu Industrie 4.0 und Energiemanagement

               Gast Fachexpertin Frau Musterfrau, Musterinstitut

  • 12:30 Mittagspause
  • 13:30 Rundgang durch die Fa. Musterfirma, Beispiele von Energieeffizienz- und Klimaschutz-Maßnahmen
  • 15:00 Organisatorisches (nächste Termine, Themen, Gastgeber etc.)
  • 15:30 Ende des Treffens

Ist eine Potenzialanalyse für die Netzwerkteilnehmenden verpflichtend?

Ja, die Potenzialanalyse in den teilnehmenden Unternehmen bzw. Unternehmensstandorten eines Netzwerks bildet die Basis für die Planung der Energieeffizienz- und der evtl. Klimaschutzmaßnahmen und trägt damit essentiell zur Festlegung des Einsparziels des Netzwerks bei. So kann bspw. ein nach EDL-G und DIN EN 16247-1 erbrachtes Energieaudit hierfür eingebracht werden. Die Netzwerke müssen spätestens ein Jahr nach dem Start der Netzwerkarbeit ein Energieeinsparziel und ggf. ein THG-Einsparziel an die Initiative per E-Mail an info@effizienznetzwerke.org mitteilen. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Praxisleitfaden.

Gibt es besondere Kriterien für kleinere Unternehmen, die sich für die Teilnahme an einem Netzwerk entscheiden?

In der Vereinbarung über die Einführung von Energieeffizienz-Netzwerken vom Dezember 2014 wurden „abgestufte Mindestanforderungen“ für KMU bzw. kleinere Unternehmen angekündigt. Inzwischen hat die Initiative entschieden, dass die in der Vereinbarung formulierten Anforderungen bereits so flexibel formuliert wurden, dass keine gesonderten Anforderungen erforderlich sind. Um die Netzwerkarbeit kleinerer Unternehmen zu unterstützen, wurden die Empfehlungen für Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke für kleinere Unternehmen entwickelt. Diese können Sie hier herunterladen.

Wie erfolgt die Berechnung des Energieeinsparziels eines Netzwerks?

Die Einsparziele der Netzwerkteilnehmenden ergeben sich aus den Ergebnissen der Potenzialanalysen, welche zum Start der Netzwerklaufzeit durchgeführt werden. Mit Hilfe einer qualifizierten Energieberatung setzt sich jedes teilnehmende Unternehmen bzw. jeder teilnehmende Unternehmensstandort ein eigenes Einsparziel in MWh/a Endenergie und ggf. zusätzlich ein Ziel in t CO2-Äquivalenten/a und unterlegt dies mit Maßnahmen. Das Einsparziel bzw. die Einsparziele eines Netzwerks ergibt/ ergeben sich aus der Aggregation aller Einsparziele der teilnehmenden Unternehmen eines Netzwerks. Die Einsparziele sind unverbindlich, jedoch wichtig für die erfolgreiche Durchführung der Netzwerkarbeit und die Erreichung von realen Einsparungen nach der Maßnahmenumsetzung. Netzwerkträger und insbesondere der Energieberater bzw. die Energieberaterin des Netzwerks sowie das Monitoring-Institut können grundsätzlich bei der Festlegung des unternehmens- bzw. netzwerkspezifischen Einsparziels unterstützen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier. Auf der Webseite der Initiative finden Sie eine Arbeitshilfe zum Thema Zielberechnung und weitere Informationen im Praxisleitfaden.

Wann und wie muss das Netzwerkziel gemeldet werden?

Die Meldung des Netzwerksziels an die Geschäftsstelle der Netzwerkinitiative erfolgt spätestens ein Jahr nach Start des Netzwerks per E-Mail an info@effizienznetzwerke.org.

Grundsätzlich meldet jedes Netzwerk das Energieeinsparziel in MWh/a. Seit dem 01.01.2021 besteht für laufende Netzwerke auch die Möglichkeit, zusätzlich zum Energieeinsparziel ein Treibhausgaseinsparziel in t CO2-Äquivalenten zu melden.

Im Anmeldeprozess können die Netzwerke wählen, ob sie ihr Netzwerkeinsparziel auf der Webseite der Initiative veröffentlichen möchten. Die Veröffentlichung können die Netzwerke jederzeit per E-Mail an die Geschäftsstelle widerrufen. Das Einsparziel selbst bleibt aber auch bei einer Veröffentlichung auf der Webseite der Initiative unverbindlich.

Ist aufgrund der Corona-Pandemie eine Fristverlängerung zur Meldung des Einsparziels möglich?

Ja. Da sich derzeit die Netzwerkarbeiten schwieriger gestalten ist es möglich, die Frist für die Meldung des Einsparziels zu verlängern. Bitte schicken Sie eine Information per Mail an info@effizienznetzwerke.org, in welcher Sie den neuen Zeitpunkt benennen, an dem das Ziel feststehen wird.

Was passiert, wenn ein teilnehmendes Unternehmen oder ein ganzes Netzwerk das Einsparziel nicht erreicht?

Das vom Netzwerk selbst formulierte Einsparziel zu Beginn der Netzwerklaufzeit ist unverbindlich. Eine Nichterreichung des Ziels durch einen Netzwerkteilnehmenden oder ein ganzes Netzwerk hat daher auch keine Konsequenzen. Häufig ist es so, dass schwächere Netzwerkteilnehmende durch stärkere Teilnehmende ausgeglichen werden. Laut Monitoring-Bericht 2022 erreichten die untersuchten Netzwerke ihre selbst gesteckten Netzwerkeinsparziele trotz teilweise erschwerter Rahmenbedingungen durch die Corona-Pandemie zu 95 Prozent.

Gibt es Fördermöglichkeiten für die Arbeit der Netzwerke?

Ja, es existieren Bundes- und Landesförderprogramme mit dem Fokus darauf, Energieeffizienz in Unternehmen zu fördern, tlw. aber auch direkt zur Förderung von Netzwerken oder zur Finanzierung einzelner Aktivitäten im Netzwerk. Diese Programme können ggf. in Anspruch genommen werden. Eine aktuelle Liste interessanter Förderprogramme finden Sie auf der Webseite der Initiative.

Gibt es unterstützende Arbeitshilfen seitens der Initiative für die Netzwerkgründung und -arbeit?

Auf der Webseite der Initiative finden Sie unter Arbeitshilfen eine Reihe an Informationen und Dokumenten, die Ihnen frei zur Verfügung stehen. Neben einer Übersicht für Förderprogramme finden Sie dort z. B. auch Formulierungshilfen für die Netzwerkgründung (Musterverträge) oder einen beispielhaften Abschlussbericht. Als Unterstützung ist im Pressebereich für Ihre Pressearbeit ein Presse-Kit zu finden – eine digitale Infomappe für Kommunikationszwecke.

Weiterhin hat die Geschäftsstelle eine Standardpräsentation zur Netzwerkinitiative erstellt und bei den Arbeitshilfen hinterlegt. Zur Verwendung für eigene Vorträge kann diese auch als PowerPoint-Version zur Verfügung gestellt werden. Sie können sie per E-Mail bei der Geschäftsstelle anfordern.

Wie findet der Austausch innerhalb eines Netzwerks zwischen den Netzwerkteilnehmenden aber auch zwischen verschiedenen Netzwerken statt?

Der Austausch im Netzwerk ist eigenverantwortlich und wird vom Netzwerkträger oder Moderierenden organisiert. Einige Netzwerkträger sind mittlerweile für mehrere Netzwerke verantwortlich, womit eine Vernetzung der Netzwerke untereinander im Abstimmung mit den teilnehmenden Unternehmen möglich wird. Darüber hinaus gibt es auch Veranstaltungen, die der Vernetzung der Netzwerk-Unternehmen und -Akteure dienen.

Was ist zu berücksichtigen, wenn ein Netzwerk bald zu Ende geht?

In der Abschlussphase der Netzwerke sollte die Auswertung der Maßnahmen und die Kommunikation der Erfolge im Vordergrund stehen. In dieser Zeit erfolgt auch der Austausch mit dem Monitoring der Initiative und die Sammlung und Übermittlung anonymisierter Daten zu den erfolgreich umgesetzten Maßnahmen. Details zum Monitoring finde Sie weiter unten.

Netzwerke, die ihre Arbeit beenden, können eine neue „Runde“ starten. Dann wiederholen sie die Netzwerkarbeitsschritte von Beginn an: neue Energieeffizienz- und Klimaschutzmaßnahmen finden und umsetzen. Eine Arbeitshilfe zum Abschluss von Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerken und Start in eine nächste Runde finden Sie hier.

Was passiert, wenn ein Netzwerk in der ersten Phase der Initiative (bis 2020) gegründet wurde, aber in der zweiten Phase der Initiative (2021–2025) endet?

In diesem Fall läuft das Netzwerk gemäß der Rahmenbedingungen der ersten Phase der Initiative normal weiter. Die Rahmenbedingungen der zweiten Phase ändern sich primär nur insofern, dass zusätzliche Optionen möglich sind – z. B. die zusätzliche Erfassung von Klimaschutzmaßnahmen (siehe FAQ „Welche Änderungen werden für die zweite Phase der Initiative etabliert?“ oben). Die Netzwerke der ersten Phase bleiben auf jeden Fall Teil der Initiative.

 

Kommunikation der Netzwerkarbeit

 

Gibt es eine Übersicht aller Netzwerke, die an der Initiative teilnehmen?

Ja, Sie können alle seit Beginn der Initiative registrierten Netzwerke auf der Netzwerkkarte einsehen.

Gibt es Ansprechpersonen der Initiative in meiner Region?

Für viele Bundesländer gibt es die sogenannten regionalen Koordinatoren bzw. Koordinatorinnen. Sie übernehmen die Rolle der übergeordneten, neutralen Ansprechpersonen bzw. „Kümmernde“ für die Bundesinitiative und ggf. für Landesinitiativen in der Region. Weitere Informationen und die Kontaktdaten finden Sie unter Kooperationspartner der Initiative.

Neben den regionalen Koordinatoren bzw. Koordinatorinnen stehen auch regionale Stellen von Verbänden und Organisationen der Initiative als regionale Ansprechpersonen zur Verfügung. Ihre Kontaktdaten finden Sie auf der Netzwerkkarte unter Ansprechpartner.

Gibt es eine Teilnahmebescheinigung oder Urkunde für die Teilnehmende eines Netzwerks?

Nach der erfolgreichen Anmeldung eines Netzwerks wird eine digitale Teilnahmebescheinigung für alle Netzwerkteilnehmenden per E-Mail an die angegebene Ansprechperson des Netzwerks versendet. Sobald das (die) Einsparziel(e) an die Geschäftsstelle übermittelt wurde(n), erhalten die Teilnehmenden für ihre Netzwerkteilnahme auch eine unternehmensindividuelle Urkunde der Bundesregierung mit Ministerunterschriften. Diese Urkunden werden zeitnah nach der Übermittlung des Ziels postalisch an die Ansprechperson versendet.

Bei Abschluss des Netzwerks können Auszeichnungsplaketten für die teilnehmenden Unternehmen bestellt werden. Für die bis Ende 2020 angemeldeten Netzwerke erfolgt die Produktion der Plaketten auf eigene Kosten.

In welcher Form darf das Logo der Initiative verwendet werden?

Mit der Teilnahme an der Netzwerkinitiative erhalten die teilnehmenden Unternehmen sowie der Netzwerkträger und der bzw. die Netzwerkmoderierende das Recht, das offizielle Logo der Initiative zu verwenden. Die Nutzungsbedingungen für das Logo finden Sie im Praxisleitfaden.

Bitte beachten Sie, dass das Logo der Initiative zum Jahreswechsel 2020/ 2021 leicht angepasst wurde und mit der Aufnahme der Farbe „Grün“ die neuen Themen Klimaschutz, Nachhaltigkeit und Energiewende grafisch aufgreift. Entsprechend erkennen Sie Netzwerke und Dokumente aus der Phase bis Ende 2020 am älteren, rein blauen Logo.

Sie möchten aktuelle Informationen zu den Themen und Aktivitäten der Initiative erhalten?

Mit der Anmeldung für den Newsletter der Initiative werden Sie quartalsweise über relevante Themen und Aktivitäten rund um das Thema Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke informiert. Auch über die Webseite der Initiative www.effizienznetzwerke.org sowie per X (ehem. Twitter) @IEEKN_news erhalten Sie regelmäßig News der Netzwerkinitiative.

Gibt es ein offizielles Schreiben, das die Einsparung über die Netzwerklaufzeit und den Zielerreichungsgrad bestätigt, nachdem ein Netzwerk abgeschlossen wurde?

Die offiziellen Ministerurkunden für jedes an einem Netzwerk teilnehmende Unternehmen gibt es bereits mit der Zielmeldung durch den Netzwerkträger bzw. -moderator/in.

Es gibt jedoch eine Auszeichnungsplakette für abgeschlossene Netzwerke. Dies ist eine hochwertige Auszeichnung, die das Engagement der Netzwerkteilnehmenden sichtbar macht. Informationen zur Auszeichnungsplakette sowie zum grundsätzlichen Abschluss eines Netzwerks finden sie in der Arbeitshilfe zum Abschluss von Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerken und Start in eine folgende Runde.

 

Monitoring der Netzwerkergebnisse

 

Wie erfolgt der Monitoringprozess und wozu dient er?

Das Monitoring erfolgt anonymisiert. Die gemeldeten Ergebnisse werden stichprobenhaft verifiziert. Ziel des Monitorings ist es nicht, die Arbeit von Netzwerken oder einzelner Unternehmen zu bewerten, auch handelt es sich hierbei nicht um eine aufwändige Auditierung. Vielmehr geht es darum, die tatsächlichen Einsparungen von Energie- und Treibhausgasemissionen im Rahmen der Initiative zu ermitteln. Seit Ende 2017 wird daher jährlich ein Monitoring durchgeführt. Dieses erfolgt durch ein von der Bundesregierung beauftragtes, unabhängiges wissenschaftliches Institut.

Der Monitoring-Prozess umfasst folgende Punkte:

  • Erfassung der Anzahl an Netzwerken
  • Prüfung, ob diese gemäß der Vereinbarung betrieben werden
  • Erfassung der real umgesetzten Einsparmaßnahmen sowie der dadurch erzielten Energieeinsparungen bzw. vermiedenen Treibhausgasemissionen

Der letzte Punkt erfolgt über die anonymisierte Erhebung aller umgesetzten Einsparmaßnahmen sowie über die Verifizierung einer Netzwerk-Stichprobe hinsichtlich ihrer umgesetzten Maßnahmen.

Eine ausführliche Beschreibung des Monitoring-Prozesses finden Sie hier.

Regelwerke:

 

Welche Kosten fallen für die Netzwerke im Rahmen des Monitoring-Prozesses an?

Seitens der Initiative bzw. des Monitoring-Instituts fallen keine Kosten für den Prozess des Monitorings an. Die Netzwerke bzw. teilnehmenden Unternehmen sollten lediglich den internen Personalaufwand berücksichtigen, die Daten über den Netzwerkträger bzw. -moderierenden zur Verfügung zu stellen.

Gibt es Arbeitshilfen für den Monitoringprozess für die Netzwerkteilnehmenden?

Berechnungsbeispiele werden sowohl für Netzwerke mit Anmeldung bis 2020 als auch für Netzwerke mit Anmeldung ab 2021 als Anlagen zum Regelwerk zur Verfügung gestellt.

 

 

Das Fachreferentenprogramm

Was ist das Fachreferentenprogramm für ein Service-Angebot und ist es kostenlos?

Im Fachreferentenprogramm werden Vorträge und Workshops für Netzwerke der Initiative angeboten und vermittelt. Das Angebot richtet sich an alle Netzwerke und ist kostenlos. Die Fachvorträge adressieren die neuen Themen der Initiative und insbesondere Bereiche, die über die Energieberatung oder den Erfahrungsaustausch innerhalb des Netzwerks nicht abgedeckt werden. Das Fachreferentenprogramm wird im Rahmen der Initiative durch das BMWK finanziert und stellt den Netzwerken externes Know-how kostenlos zur Verfügung.

Wer kann das Fachreferentenprogramm nutzen?

Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmen der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke. Teilnehmende Personen an einem Workshop oder Vortrag, der im Rahmen des Fachreferentenprogramms gebucht wird, müssen einem Unternehmen angehören, das einem angemeldeten Netzwerk zugehörig ist.

Wie läuft die Vermittlung von Vorträgen und Workshops ab?

Angemeldete Netzwerke können das Angebot über die Geschäftsstelle buchen. Nutzen Sie hier bitte das Buchungsformular und senden Sie dieses an die Geschäftsstelle: referentenprogramm@effizienznetzwerke.org. Das Team der Geschäftsstelle prüft Ihre Anfrage, klärt eventuelle Rückfragen und vermittelt Ihnen die passende Fachexpertise. Aufgrund der aktuell hohen Nachfrage nach Beratungsleistungen sind die verfügbaren Berater stark ausgelastet und kurzfristige Vermittlungen erschwert. Für eine erfolgreiche Vermittlung wird daher um eine frühzeitige Anfrage, mindestens vier, besser sechs Wochen vor dem geplanten Veranstaltungstermin, gebeten.

Was für Formate stehen zur Auswahl?

Alle Fachthemen werden grundsätzlich als Impulsvortrag (60 Minuten) sowie als vertiefender Workshop (3,5 Stunden) angeboten.

Welche Themengebiete deckt das Fachreferentenprogramm ab?

Folgende Fachthemen sind vorgesehen:

  • Betriebliches Klimaschutzmanagement
  • Betriebliches Energie- und Umweltmanagement
  • Rechtliche Rahmenbedingungen und deren Umsetzung im Betrieb
  • Effizienz- und Klimaschutztechnologien
  • Mobilitätswende und Elektromobilität im Unternehmen
  • Ressourceneffizienz und Nachhaltigkeit

 

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