02.06.2022
Die Umsetzung des bundesweiten Brennstoffemissionshandels führt durch die CO2-Bepreisung zu einer Preissteigerung der Energiekosten. Um Nachteile im internationalen Wettbewerb auszugleichen, können Unternehmen eine finanzielle Beihilfe bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) beantragen, wenn sie die Kriterien erfüllen, die in der Verordnung über Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon Leakage durch den nationalen Brennstoffemissionshandel (BECV) festgelegt sind. Die DEHSt hat auf ihrer Webseite einen aktualisierten Leitfaden zum Antragsverfahren veröffentlicht. Bis zum 30. Juni 2022 können Unternehmen Anträge auf Beihilfe zur Vermeidung von Carbon Leakage auf der Webseite der DEHSt stellen.
Somit können Unternehmen, die in drei Kalenderjahren vor dem Abrechnungsjahr einen fossilen Energieverbrauch von weniger als 10 GWh pro Jahr hatten, bei ihrer Antragstellung den Nachweis über den Betrieb eines zertifizierten Energiemanagementsystems durch einen Nachweis einer Teilnahme an einem Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerk ersetzen (BECV § 10 Absatz 2 Nr. 2).
Damit lohnt sich der Beitritt zu einem Netzwerk insbesondere auch für kleinere Unternehmen, die noch kein Energiemanagementsystem eingeführt haben. Vorteile ergeben sich nicht nur bei der Antragstellung für Beihilfen unter der BECV. Die Teilnahme an einem Netzwerk erhöht das Energie-Know-how und unterstützt die Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen zur Verringerung betrieblicher Energiekosten. Das Sichtbarmachen der Erfolge der Netzwerkarbeit und die geschaffene Grundlage für eine zukünftige Einführung eines Energiemanagementsystems bieten weitere Wettbewerbsvorteile.
Wichtige Informationen für die Gründung eines Netzwerks erhalten Sie im Menüpunkt Über die Initiative oder auch in unseren Informationsmaterialien. Häufig gestellte Fragen beantworten wir Ihnen in den FAQ. In unserer interaktiven Netzwerkarte finden Sie bereits gegründete Netzwerke, die noch Teilnehmer suchen.