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Fördermöglichkeiten für Energieeffizienz- und Klimaschutz

Die Bundesregierung unterstützt Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke über verschiedene Projekte.

Die Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz hilft klein- und mittelständischen Unternehmen dabei, Energieeinsparpotenziale in den Betrieben zu heben und die Energieeffizienz zu verbessern.

Direkte Beratungsangebote und Fördermöglichkeiten für Energieeffizienzmaßnahmen der Bundesregierung und einzelner Bundesländern können im Rahmen der Netzwerkarbeit genutzt werden. Weitere Informationen zu Förderprogrammen rund um Energieeffizienz sind auf der Website der BMWE-Kampagne 80 Millionen gemeinsam für Energiewechsel zu finden.

Die „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW) ist offen für alle Branchen und Unternehmensgrößen und bietet dadurch viel Raum für passende Lösungen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Minderung von Treibhausgasen in Unternehmen.

Die Qualitätssicherung der EEW erfolgt über das Projekt „Förderprüfung EEW“, das im Jahr 2023 startete: Die korrekte Umsetzung der geförderten technischen Maßnahmen wird nun durch Förderprüfungen vor Ort begutachtet. Während der Förderprüfungen haben Unternehmen die Möglichkeit, ihre Rückmeldungen, praktischen Erfahrungen und Verbesserungsvorschläge einzubringen. Dies ist von großer Bedeutung, um die Bundesförderung EEW an die sich verändernden Bedürfnissen der Unternehmen anzupassen. Gleichzeitig geht es darum, eventuelle Hemmnisse bei der Umsetzung der Maßnahmen zu identifizieren. Dies betrifft beispielsweise die Integration weiterer Technologien oder die Vereinfachung von Antragsverfahren.

Die zu prüfenden Unternehmen werden stichprobenartig ausgewählt. Mit der Koordinierung und Steuerung der Förderprüfungen EEW hat das BMWE die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) beauftragt. Die Umsetzung der Prüfungen erfolgt im engen Austausch mit den Durchführern BAFA und KfW. Unternehmen, die für die Prüfung ausgewählt wurden oder die sich von Technologie-Maßnahmen inspirieren lassen wollen, können sich hier weiter informieren.

Eine Übersicht der Förderprogramme mit direktem oder indirektem Bezug zu Aktivitäten der Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke finden Sie unten:

Förderprogramme speziell für Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke

ETI - Teil Moderation von EEKN

Förderart: Anteilsfinanzierung (ca. 20.000 Euro)

Gültig bis: bis Ende 2026

Regionale Gültigkeit: Brandenburg

Antragsstelle: IHK Ostbrandenburg

Zielgruppe und geförderte Elemente:

Zielgruppe: Unternehmen mit Sitz in Brandenburg.

Geförderte Elemente: Leistungen externer Moderierenden/Teams von Moderierenden im Rahmen von Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerken (EEKN).

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an Herrn Jens Jankowsky, Referent für Energie, Technologie und Innovation bei der IHK Ostbrandenburg, unter jankowsky@ihk-ostbrandenburg.de 

Förderrichtlinie Energie und Klima/2023

Förderart: Zuschuss (abhängig von der geplanten Maßnahmenart/ Modul, der Rechtsform des Antragstellers und der geltenden Beihilfevorschriften; zwischen 50 bis 80 %)

Gültig bis: 2027

Regionale Gültigkeit: Sachsen

Antragsstelle: Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)

Zielgruppe und geförderte Elemente:

Zielgruppe: Unternehmen, Kommunen, Organisationen mit Sitz in Sachsen.

Geförderte Elemente: Netzwerkmanagement und Moderation, externe fachliche Begleitung sowie Sachkosten für Netzwerktreffen.

Weitere Voraussetzungen und Informationen hier

Bundesförderprogramme für Energieeffizienz in Unternehmen

Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft

Die Förderung erfolgt wahlweise als direkter Zuschuss oder über einen zinsverbilligten Kredit mit Tilgungszuschuss. Gefördert werden bis zu 20 Millionen Euro pro Antragsteller und Projekt. Voraussetzungen und Informationen hier.

Modul 1: Querschnittstechnologien

Förderart: Investitionszuschuss (wahlweise mit zinsverbilligtem Kredit) in Höhe von 20 Prozent bei mittleren und 25 Prozent  bei kleinen Unternehmen). Max. Fördersumme: 200.000 Euro.
Gültig bis: 31.12.2028
Regionale Gültigkeit: Bund
Antragsstelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), KfW Bankengruppe
Zielgruppe und geförderte Elemente:
Zielgruppe:  Kleine und mittlere Unternehmen
Geförderte Elemente: Hocheffiziente Anlagen: elektrische Motoren, Pumpen, Ventilatoren, Druckluftanlagen, Anlagen zur Abwärmenutzung bzw. Wärmerückgewinnung, Dämmung von industriellen Anlagen bzw. Anlagenteilen; die Maßnahmen können nur gefördert werden, wenn die Anlagen als Ersatz für Bestandsanlagen eingesetzt werden.

Mehr Informationen hier.

Modul 2: Prozesswärme aus erneuerbaren Energien

Förderart: Investitionszuschuss (wahlweise mit zinsverbilligtem Kredit) in Höhe von 40 Prozent bei großen 50 Prozent bei mittleren und60 Prozent bei kleinen Unternehmen. Bei Biomasseanlagen beträgt die Förderung 20/30/40 Prozent. Max. Fördersumme: 20 Mio. Euro
Gültig bis: 31.12.2028
Regionale Gültigkeit: Bund
Antragsstelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), KfW Bankengruppe
Zielgruppe und geförderte Elemente:
Zielgruppe: Unternehmen jeder Größe
Geförderte Elemente: Solarthermieanlagen, Geothermieanlagen, Wärmepumpen, Biomasseanlagen

Mehr Informationen hier.

Modul 3: Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software

Förderart: Investitionszuschuss (wahlweise mit zinsverbilligtem Kredit) in Höhe von 25 Prozent bei großen, 35 Prozent bei mittleren und 45 Prozent bei kleinen Unternehmen max. Fördersumme: 20 Mio. Euro
Gültig bis: 31.12.2028
Regionale Gültigkeit: Bund
Antragsstelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), KfW Bankengruppe
Zielgruppe und geförderte Elemente:
Zielgruppe: Unternehmen jeder Größe
Geförderte Elemente: Erwerb und Installation von Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik und Sensorik zur Einbindung in ein Energiemanagementsystem sowie Energiemanagement-Software und Schulung des Personals im Umgang mit der Energiemanagement-Software durch Dritte.

Mehr Informationen hier.

Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen

Förderart: 

1) Basisförderung: Investitionszuschuss (wahlweise mit zinsverbilligtem Kredit) in Höhe von 10 Prozent für mittlere und 15 Prozent für kleine Unternehmen für vorgegebene Technologien (z.B. Werkzeugmaschinen)

2) Premiumförderung: Investitionszuschuss (wahlweise mit zinsverbilligtem Kredit) in Höhe von 10 Prozent für große, 15 Prozent für mittlere und 20 Prozent für kleine Unternehmen für Vorhaben mit mindestens 30 Prozent THG-Minderung Alternativ kann eine Förderung der Investitionsmehrkosten nach AGVO in Höhe von 25/25/45 Prozent erfolgen.

Für die Elektrifizierung mit erneuerbaren Energien, außerbetriebliche Abwärmenutzung sowie die Erzeugung und Nutzung von grünem Wasserstoff wird ein zusätzlicher Dekarbonisierungsbonus gewährt.

Max. Fördersumme: 20 Mio. Euro

Gültig bis: 31.12.2028
Regionale Gültigkeit: Bund
Antragsstelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), KfW Bankengruppe
Zielgruppe und geförderte Elemente:
Zielgruppe: Unternehmen jeder Größe (Basisförderung nur kleine und mittlere Unternehmen)
Geförderte Elemente: Investitionen (technologie-offen), die den Endenergieverbrauch um mindestens 15 % reduzieren (Basisförderung) oder den THG-Ausstoß um mindestens 30% reduzieren (Premiumförderung)

Mehr Informationen hier.

Modul 5: Transformationspläne

Förderart: Zuschuss in Höhe von 40 % für große, 50 % für mittlere und 60 % für kleine Unternehmen: 60 % max. Fördersumme: 60.000 Euro

Für Unternehmen, die in einem Netzwerk der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke (IEEKN) angemeldet sind und aktiv daran teilnehmen, erhöht sich die Förderquote um 10 Prozentpunkte und der maximal mögliche Förderzuschuss erhöht sich auf 90.000 Euro.

Gültig bis: 31.12.2028

Regionale Gültigkeit: Bund

Antragsstelle: VDI/VDE Innovation + Technik GmbH

Zielgruppe und geförderte Elemente:

Zielgruppe: Unternehmen jeder Größe

Geförderte Elemente: Darstellung der längerfristigen Dekarbonisierungsstrategie (Transformationsplan) eines Unternehmens oder eines Unternehmensstandortes, welches sowohl die qualitative und quantitative Beschreibung der Ausgangssituation (Zustand im Basisjahr) in Bezug auf ein CO2-Minderungsziel, als auch möglicher Maßnahmen, mit denen das CO2-Ziel erreicht werden soll, umfasst. Die Förderung umfasst auch eine CO2-Bilanzierung inkl. Zertifizierung.

Mehr Informationen hier.

Modul 6: Elektrifizierung von kleinen Unternehmen
Förderart: Investitionszuschuss in Höhe von 33 Prozent für kleine Unternehmen max. Fördersumme: 200.000 Euro
Gültig bis: 31.12.2028
Regionale Gültigkeit: Bund
Antragsstelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), KfW Bankengruppe
Zielgruppe und geförderte Elemente:
Zielgruppe: Kleine Unternehmen
Geförderte Elemente: Gefördert werden investive Maßnahmen an Produktionsanlagen. Anlagen, die mit Erdgas, Kohle oder fossilem Öl, oder die mit aus Erdgas, Kohle oder fossilem Öl gewonnenen Energieträgern zu betreiben sind, können durch Neuanlagen, die mit elektrischem Strom betrieben werden, ersetzt werden. Außerdem können Anlagen durch den Austausch von Komponenten auf den Betrieb mit elektrischem Strom umgerüstet werden.

Mehr Informationen hier.

Förderwettbewerb Energieeffizienz

Der Förderwettbewerb ist Teil des Förderprogramms „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Der branchen- und technologienoffene Wettbewerb bietet Unternehmen, egal welcher Größe, besonders attraktive Förderbedingungen und adressiert ambitionierte Projekte, die für eine wirtschaftliche Umsetzung Unterstützung benötigen.

Förderart: Investitionszuschuss bis zu 60 Prozent. Gefördert werden die Vorhaben, welche die höchste jährliche THG-Einsparung pro beantragtem Euro Förderung aufweisen (die Projekte mit der besten „Fördereffizienz“). Max. Fördersumme: 20 Mio. Euro.

Gültig bis: 31.12.2028

Regionale Gültigkeit: Bund

Antragsstelle: Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH

Zielgruppe und geförderte Elemente:

Zielgruppe: Unternehmen jeder Größe

Geförderte Elemente: Investitionen (technologie-offen), den THG-Ausstoß reduzieren. Insbesondere Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz, zur Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien (inkl. grüner Wasserstoff) für Prozesswärme und die Elektrifizierung von Prozessen. Weitere Voraussetzungen und Informationen hier.

Landesförderprogramme mit Bezug zu Energieeffizienz und Klimaschutz

Bayerisches Energiekreditprogramm / Energiekredit

Förderart: Darlehen (Finanzierungsanteil des Darlehens am förderfähigen Vorhaben bis zu 100 Prozent; Darlehenshöchstbetrag beläuft sich auf 2 Mio. Euro)

Gültig bis: bis auf Weiteres

Regionale Gültigkeit: Bayern

Antragsstelle: Ihre Hausbank (Fördergeber: LfA)

Zielgruppe und geförderte Elemente:

Zielgruppe: KMU der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz oder Niederlassung in Bayern

Geförderte Elemente: Gefördert werden besonders klimaschutzrelevante Vorhaben, Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Verbesserung des Umweltschutzes sowie Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel kleiner und mittlerer gewerblicher Unternehmen und freiberuflich Tätiger in unterschiedlichen Bereichen (z.B. energieeffiziente Errichtung oder Sanierung von Gewerbegebäuden, Energieeffizienz in Produktionsanlagen und -prozessen oder Ressourceneffizienz).

Weitere Voraussetzungen und Informationen hier.

Bayerisches Förderprogramm Energiekonzepte und kommunale Energienutzungspläne

Förderart: Zuschuss (bis zu 40 Prozent für große Unternehmen sowie bis zu 50 Prozent für KMU und nicht wirtschaftlich tätige Organisationen; maximal 50.000 Euro)

Gültig bis: bis auf Weiteres

Regionale Gültigkeit: Bayern

Antragsstelle: Bayern Innovativ GmbH – Projektträger Bayern

Zielgruppe und geförderte Elemente:

Zielgruppe: u. a. Unternehmen in Bayern

Geförderte Elemente: Energiekonzepte bzw. Energienutzungspläne (erstellt durch fachkundige Dritte) zur Energieeinsparung, zur Effizienzsteigerung und zum Einsatz erneuerbarer Energien/KWK

Weitere Voraussetzungen und Informationen hier.

Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz in gewerblichen Unternehmen

Förderart: Zuschuss (Investitionszuschuss in Höhe des Förderhöchstsatzes von bis zu 25 Prozent; maximal 200.000 Euro innerhalb von drei Steuerjahren; förderfähige Kosten mindestens 80.000 Euro)

Gültig bis: bis 2027

Regionale Gültigkeit: Rheinland-Pfalz

Antragsstelle: Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)

Zielgruppe und geförderte Elemente:

Zielgruppe: Gewerbliche rheinland-pfälzische Unternehmen einschließlich Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe

Geförderte Elemente: Gefördert werden Investitionsvorhaben, die, bezogen auf die jeweilige Maßnahme, zu einer dauerhaften Steigerung der Energieeffizienz um mindestens 20 Prozent oder sonstigen Ressourceneffizienz um mindestens 10 Prozent führen (i.d.R. wird ein Mindesteinsparvolumen von jährlich 40 Tonnen CO2 gefördert)

Weitere Voraussetzungen und Informationen hier.

Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) 

Förderart: Zuschuss (je nach Unternehmensgröße und Region bis zu 45 % für gewerbliche Investitionen und bis zu 90 % für Infrastrukturmaßnahmen)

Gültig bis: 31.12.2027

Regionale Gültigkeit: Strukturschwache Regionen (Interaktive Fördergebietskarte)

Antragsstelle: Zuständige Investitions- oder Förderbanken der Bundesländer

Zielgruppe und geförderte Elemente:

Zielgruppe: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bei volkswirtschaftlich besonders förderungswürdigen Investitionsvorhaben.

Geförderte Elemente: U. a. Investitionen in den Umweltschutz, die über nationale und EU-Normen hinausgehen oder bei Fehlen solcher Normen den Umweltschutz verbessern.

Weitere Voraussetzungen und Informationen hier

Regionale Kompetenzstellen Energieeffizienz (KEFF+) 

Förderart: EFRE/Landesförderprogramm (Kostenfreier und unabhängiger Ressourceneffizienz-Initialcheck (KEFF+ Check) für Unternehmen)

Gültig bis: 28.02.2027

Regionale Gültigkeit: Baden-Württemberg

Antragsstelle: Regionale KEFF+-Kompetenzstelle vor Ort

Zielgruppe und geförderte Elemente:

Zielgruppe: Juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts mit Sitz in Baden-Württemberg.

Geförderte Elemente: Unterstützung von Unternehmen bei Energie- und Ressourceneffizienz.

Weitere Voraussetzungen und Informationen hier

Brandenburg-Kredit Transformationsfinanzierung Infrastruktur 

Förderart: Darlehen (bis zu 100 %)

Gültig bis: fortlaufend

Regionale Gültigkeit: Brandenburg

Antragsstelle: Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

Zielgruppe und geförderte Elemente:

Zielgruppe: Stadtwerke, Energiewirtschaftsunternehmen sowie sonstige Unternehmen.

Geförderte Elemente: Investitionen in Transformationsmaßnahmen im Bereich der Infrastruktur.

Weitere Voraussetzungen und Informationen hier

Speicher für Brandenburg

Förderart: Zuschuss (Investition von mindestens 200.000 EUR; die Förderhöhe richtet sich nach Artikel 41 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO)).

Gültig bis: 30.07.2027

Regionale Gültigkeit: Brandenburg

Antragsstelle: Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

Zielgruppe und geförderte Elemente:

Zielgruppe: KMU, Stadtwerke, Energieversorgungsunternehmen.

Geförderte Elemente: Speicher-Technologien für die Speicherung und Nutzung von erneuerbarem Strom.

Weitere Voraussetzungen und Informationen hier

Energieeffizienz Brandenburg

Förderart: Zuschuss (bis zu 27,5 % der förderfähigen Ausgaben; Förderquote richtet sich nach Unternehmensgröße)

Gültig bis: 30.06.2027

Regionale Gültigkeit: Brandenburg

Antragsstelle: Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

Zielgruppe und geförderte Elemente:

Zielgruppe: KMU, Stadtwerke und Energieversorgungsunternehmen der Elektrizitäts- und Gasversorgung.

Geförderte Elemente: CO2-Einsparungen in der gewerblichen Wirtschaft durch die Steigerung der Energieeffizienz.

Weitere Voraussetzungen und Informationen hier

Erneuerbare Energien Brandenburg 2025

Förderart: Zuschuss (Förderquote richtet sich nach Maßnahme; etwa 20 % bis 45 % der Investitionskosten und für kleine Unternehmen bis zu 60 %)

Gültig bis: 30.06.2027

Regionale Gültigkeit: Brandenburg

Antragsstelle: Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

Zielgruppe und geförderte Elemente:

Zielgruppe: KMU, juristische Personen im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeiten, Stadtwerke und Versorger gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).

Geförderte Elemente: Parkplatzflächen-Photovoltaikanlagen, Floating-Photovoltaikanlagen, Agri-Photovoltaikanlagen, Geothermieanlagen und fischfreundliche Wasserkraftanlagen.

Weitere Voraussetzungen und Informationen hier.

PIUS-INVEST

Förderart: Zuschuss (bis zu 30 % der förderfähigen Kosten; die maximale Fördersumme beträgt 500.000 Euro. Höhere Zuwendungen sind im Einzelfall bei Vorliegen eines besonderen Landesinteresses möglich)

Gültig bis: 2027

Regionale Gültigkeit: Hessen

Antragsstelle: Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen

Zielgruppe und geförderte Elemente:

Zielgruppe: KMU mit dem Betriebssitz oder der Betriebsstätte in Hessen.

Geförderte Elemente: Produktionsinnovationen, geschlossene Stoffkreisläufe, Nutzung erneuerbarer Energien sowie die Anpassung an den Klimawandel.

Weitere Voraussetzungen und Informationen hier

Förderprogramme mit Bezug zu Energieeffizienz in Nordrhein-Westfalen

Für relevante Förderprogramme in Nordrhein-Westfalen mit Bezug zu Energieeffizienz und Klimaschutz nutzen Sie bitte das Förder-Navi unter folgendem Link.

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